…. zur Wahl des neuen Landrats.
Donnerstag ist um 17.00 im Kreishaus die Wahl des neuen Landrats
Landrat= Chef der Kreisverwaltung
Der Landrat wird vom Kreistag gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Er trägt die Personalverantwortung für mehr als 750 Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung.
Der Landrat
- bereitet die Beschlüsse des Kreistages sowie der Ausschüsse vor und führt sie aus. Er übernimmt die Aufgaben und Ziele, die ihm der Kreistag überträgt. So beschließt der Kreistag zum Beispiel den Haushalt und den Stellenplan.
- übernimmt die Aufgaben, die ihm vom Land Schleswig-Holstein als untere Landesbehörde übertragenden werden.
- repräsentiert den Kreis Dithmarschen nach außen: Ob zur Einweihung einer Kindertagesstätte, bei Empfängen und Firmenjubiläen – die Termine und Aufgaben sind vielfältig.
- vertritt die Interessen des Kreises zum Beispiel bei der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung.
- pflegt Kontakte zu Vereinen und Institutionen. Außerdem ist er Mitglied in Aufsichtsgremien und im Landkreistag.
Thorben Schütt (links) fordert Amtsinhaber Stefan Mohrdieck heraus.