… und wir sind im „Teil-Lockdown“
§ 16 Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
—
(2) Angebote nach Absatz 1, die überwiegend der Freizeitgestaltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dienen, sind untersagt.
… und wir sind im „Teil-Lockdown“
—
(2) Angebote nach Absatz 1, die überwiegend der Freizeitgestaltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dienen, sind untersagt.